Teilnahmebedingungen und allgemein gültige Hinweise

Wir bitten unsere Mitsegler, die nachstehenden Teilnahmebedingungen und allgemein gültigen Törnhinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie bilden die Grundlage jeder Buchung und sind verbindlich.

Spezielle Rechtslage

Jeder Mitsegler untersteht an Bord einer Yacht auf See den Regeln guter Seemannschaft. Wir weisen insbesondere auf den Umstand hin, dass Mitsegler Teil einer Crew unter Führung eines Skippers sind, den seemännischen Anweisungen des Skippers somit Folge leisten müssen sowie im Rahmen ihres Könnens zur Sicherheit von Mannschaft und Schiff beizutragen haben. Bei Havarien und Unfällen gilt Seerecht.

Risiken, Haftungsbeschränkungen

Bei guter Seemannschaft ist das Segeln auf hoher See ein sichere Angelegenheit. Trotzdem empfehlen wir den Teilnehmern ausdrücklich, sich mit den Anforderungen und Risiken eines Hochseetörns vertraut zu machen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine gegenseitige Haftbarmachung der Mitsegler untereinander für Schäden an Personen wie Schiff und Material ist mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelung schliesst den Skipper mit ein. Es erfolgt ein entsprechender Eintrag ins Logbuch.

Persönliche Törnversicherungen

Wir weisen Törnteilnehmer ausdrücklich auf die verschiedenen Möglichkeiten persönlicher Törnversicherungen hin. Als minimalen Schutz empfehlen wir die Annullierungskosten-Versicherung, die eine Rückerstattung der Törngebühren im Falle einer Krankheit, bzw. eines Todesfalles eines engen Familienmitglieds vor Törnantritt vorsieht. Über den ETI-Schutzbrief des Touring-Clubs der Schweiz besteht die Möglichkeit einer Rückerstattungs-Versicherung im Falle einer Krankheit während des Törns und damit zusammenhängendem vorzeitigem Törnende eines Teilnehmers.

Anmeldungen

Buchungen erfolgen mit dem entsprechenden Anmeldeformular auf dieser Website. Anmeldungen sind für den Anmelder bindend.

Rechnungsstellung, Zahlungen

Nach der Anmeldung wird die Törngebühr in Rechnung gestellt. 30 Prozent der Törngebühr sind sofort fällig, der Rest sechs Wochen vor Törnbeginn. Zu beachten ist, dass der Platz erst nach Begleichung der Anzahlung definitiv reserviert ist.

Annullierungen und Umbuchungen

Bei einer Annullierung nach erfolgter Anzahlung verfällt die Anzahlung. Bei einer Annullierung nach erfolgter Restzahlung verfällt die An- und Restzahlung. Können der Törnplatz oder die Törnplätze weiterverchartert werden, so wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 75.-- zurückerstattet. Erfolgt aufgrund mangelnder Beteiligung oder anderer, durch höhere Gewalt hervorgerufenen Gründe eine Annullierung seitens Madani Yachting, so wird der einbezahlte Charterbetrag ohne Abzüge zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Für von Mitseglern gewünschte Umbuchungen verrechnet Madani Yachting Bearbeitungsgebühren von CHF 75.--.

Törngebühren

Die Törngebühren verstehen sich, falls keine anderen Angaben bei den einzelnen Törnbeschrieben gemacht werden, pro Person für die Dauer des Törns, exklusive Hin- und Rückreise sowie Bordkasse.

Bordkasse

Für die Bordkasse sind pro Person und Woche erfahrungsgemäss rund Fr. 300.-- einzulegen. Die Verwaltung der Bordkasse ist Sache der Crew. Aus der Bordkasse werden die Verpflegung, Schiffsbetriebskosten, Hafengebühren sowie allfällige Materialverluste und selbst verschuldete Reparaturen bezahlt. Der Skipper zahlt ebenfalls in die Bordkasse ein.

Meilenbestätigungen

Für Meilenbestätigungen bitten wir, die entsprechenden Formulare der Segelschulen bzw. des CCS mitzubringen und dem Skipper soweit wie möglich ausgefüllt zur Unterschrift auszuhändigen.

Crewtreffen

Zur Vorbereitung des Törns kann auf Wunsch ein Crewtreffen abgehalten werden. Das Crewtreffen wird gegebenenfalles von Madani Yachting organisiert. Zeitpunkt und Ort werden nach Eingang der Anmeldungen festgelegt.

Änderungen der Geschäftsbedingungen und allgemein gültigen Törnhinweise bleiben vorbehalten.

(Val. Mai/11)