Mit Rettungswesten auf Reisen
Verschärfte Sicherheitsbestimmungen
Nach 9.11. und den vereitelten Terroranschlägen von London wurden die Sicherheitsbestimmungen im Luftverkehr drastisch verschärft. Für den Passagier sind insbesondere die Kontrollen bei der Passkontrolle und die neuen Bestimmungen über den Inhalt des Handgepäcks spürbar.
Ein Beispiel, welches immer wieder für kleinere Aufregung bei der Sicherheitskontrolle sorgt, sind die Druckluftpatronen aus Automatikschwimmwesten. Diese kleinen Metallzylinder dürfen laut Richtlinien der International Air Transport Association (IATA) im Handgepäck mitgeführt werden. Da die IATA aber nur Empfehlungen und keine Vorschriften herausgeben kann und jeder Flugplatz anders mit möglichen Gefahrengütern verfährt, tut man gut daran, die Schwimmweste mit eingesetzter Patrone im aufgegebenen Gepäck zu transportieren.
Weitere Tipps
Um jede Verzögerung zu vermeiden, sollte man darauf achten, nicht mehr als 100 ml Flüssigkeit (zum Vergleich: Zahnpastatube in Normalgrösse 125 ml) und keine metallenen Gegenstände (ausser Schlüssel) im Handgepäck mitzuführen. Schon ganz harmlose Gegenstände wie Minisackmesser am Schlüsselbund oder metallene Nagelfeilen oder Nagelklips gelten heute als potentielles Sicherheitsrisiko. Für Segler, wie für andere Outdoorsportler, bedeuten diese verschärften Massnahmen: Alle Bestandteile der Ausrüstung ins einzucheckende Gepäck. Wenn sich also Swiss Tool, Segelmesser, Schäkelöffner, Druckpatrone und Nagelfeile nicht im Handgepäck befinden, sollte der Reise nichts (auch kein Sicherheitsmensch) mehr im Wege stehen.
(dmd)